Hallo liebe Modellflugfreunde, wir konnten für die kommenden Wintermonate wieder einige Termine für das Hallenfliegen vereinbaren. Treffpunkt ist jeweils am Sonntagvormittag, von 10-12 Uhr, in der Wallersteiner Sporthalle.
Folgende Termine sind geplant:
- 30.11.2025
- 14.12.2025
- 11.01.2026
Alle Piloten mit entsprechenden „Indoorfliegern“ sind herzlich eingeladen. Natürlich sind auch Zuschauer willkommen.
Bitte um Beachtung:
Die Reparatur von Modellen, darf nur mit einer entsprechenden Unterlage (Karton) auf den Tischen oder am Boden durchgeführt werden. Das Betreten der Turnhalle ist nur mit Turnschuhen gestattet.
06.12.2025 Hallo Liebe Modellflugfreunde, ich wollte euch über einige Neuigkeiten informieren, die ihr teilweise vielleicht schon aus der Presse kennt bzw. zu dem aktuellen Thema auf den neuesten Stand bringen.
Tieffluggebiet Low-Flying-Area 7 (LFA 7) ist wieder eingerichtet !
Ab dem 27.11.2025, dürfen bis auf weiteres wieder Tiefflüge in der LFA 7 durchgeführt werden.
Was Fakt ist: Unser Modellflugplatz liegt mitten im Übungsgebiet der LFA 7
- Tiefflüge dürfen mit strahlgetriebenen Kampfflugzeugen, Transport- und Sonderflugzeugen von der Bundeswehr geflogen werden.
- Flugzeitraum von Montag - Freitag, 9 - 17 Uhr, bis zu einer Flughöhe von ca. 150 Metern.
- Die Flugzeuge können zusätzlich noch im Zeitraum von 120 Sekunden (2 Minuten) bis auf eine Mindestflughöhe von 76 Metern absinken (der „Nördlinger Daniel“ hat eine Höhe von 90 Metern) !
- Auf der Digitalen Plattform für unbemannte Luftfahrt (dipul), des Bundesministeriums für Verkehr, ist folgendes zu lesen: Beim Betrieb von unbemannten Flugsystemen (Modellflugzeuge, Drohnen…) ist während der Betriebszeiten des Tieffluggebietes, besondere Vorsicht geboten. Modellpiloten sollten ihre Flugmanöver anpassen, da mit militärischen Luftfahrzeugen in niedriger Höhe gerechnet werden muss!
- Von unserer zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Luftamt Süd), wurde bisher noch keine Allgemeinverfügung oder Ähnliches, für eine Begrenzung der Mindestflughöhe von Modellflugzeugen bekanntgegeben. Sollte dies der Fall sein, werden wir hier über unseren Verband (DMFV) informiert.
Was bedeutet dies für uns:
Momentan bleiben alle bekannten Flugzeiten und Flughöhen, wie in unserer aktuellen Aufstiegsgenehmigung beschrieben, bis auf weiteres bestehen.
Findet Modellflug in o.g. Zeitraum statt, hat der Flugleiter am Modellfluggelände auf militärische Tiefflugaktivitäten zu achten und die anwesenden Piloten zu informieren und instruieren (ausweichen, landen….) !! Ich bitte alle Modellflugpiloten zu erhöhter Vorsicht beim Flugbetrieb !!!
Weitere Informationen können auf folgenden Seiten eingesehen werden: